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Verlängerte Gewährleistung: Großer Service für kleines Geld



Jede neu gekaufte Uhr hat nach § 437 BGB eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung.

Sie können diese gesetzliche Gewährleistung gegen Zahlung eines kleinen Betrags, der Ihnen jeweils im Warenkorb unter dem Produkt angezeigt wird, um 1 oder 3 Jahre verlängern, insgesamt also 3 oder 5 Jahre Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Im Rahmen unserer verlängerten Gewährleistung haben Sie alle Rechte, die Ihnen auch bei der gesetzlichen Gewährleistung zustehen, für den verlängerten Zeitraum! Bei Uhrzeit.org gibt es keine Tricks, wie bei einigen großen Elektronikhändlern, welche die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche im Rahmen ähnlicher Verlängerungen einschränken und damit faktisch entwerten!

Die verlängerte Gewährleistung können Sie direkt im Kassenbereich oder auf den entsprechenden Produktseiten ihrem Warenkorb hinzufügen. Fragen dazu beantworten wir gerne unter (040) 244 249-40 (Mo. - Fr. von 09:00 bis 17:00).